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Subject: Attest nicht außreichend - Entbindung von der Ärztlichen Schweigepflicht?
Hallo,
Ich habe im 2.ten Prüfungszeitrum eine Prüfung nicht angetreten und mir dafür beim Artzt ein ordentliches Attest geholt(keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!) auf diesem steht: Der Student ... kann wegen einer akut aufgetretenen Krankheit die Klausur am 02.04 nicht antreten. Daraufhin habe ich nach kurzer Zeit eine Email bekommen,dass das Prüfungsamt das Attest nicht anerkennt und sie eine Diagnose benötigen. Also ab ins Prüfungsamt und nachgefragt,und dort wurde mir erzählt,dass sich der Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden würde, sie bräuchten eine Diagnose, da man z.B. mit einem gebrochenem Zeh trotzdem Klausur schreiben könne... Was soll den dass?Ich denke doch mein Arzt ist sehr wohl fähig dies selbst zu beurteilen. Sei's drum hab ich mir gedacht, heutzutage ist man ja eh gläsern, haupttsache ich bekomme meine Krankmeldung. Nun weigert sich mein Arzt jedoch vehement genau dies zu tun und meint den Arbeitgeber bzw. die Uni geht die Diagnose nichts an. Da gebe ich ihm ja eigentlich auch recht,nur ich sitze jetzt in der Zwickmühle... weiß einer Rat bzw. kennt die genauen rechtlichen "Grundlagen"?für jede Hilfe wäre ich dankbar,kann einen Fehlversuch wirklich nicht gebrauchen |
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Attest wurde nach etwas hin und her letztendlich doch akzeptiert.
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es könnte helfen, mal den Datenschutzbeauftragten der Uni diesbezüglich zu kontaktieren. Der hat anderswo auch schon Leute getreten und plötzlich gingen Sachen problemlos
![]() RD Norbert Gärtner Schlossplatz 4 91054 Erlangen Telefon: 09131 85-25860 Fax:: 09131 85-26759 E-Mail: datenschutzbeauftragter@fau.de |
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